Rechtsprechung
BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 801/99 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA, Teile der Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts für einen Übergangszeitraum auszusetzen - fehlende Dringlichkeit der Rechtsschutzgewährung
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde - Energiewirtschaft - Wettbewerbsbeschränkung - Kommunalrecht - Selbstverwaltungsgarantie - Garantie der Selbstverwaltung - Gemeinde
- Judicialis
EnWG § 5; ; EnWG § ... 6; ; EnWG § 7; ; EnWG § 13 Abs. 1 Satz 1; ; EnWG § 14; ; EnWG § 13 Abs. 1 Satz 3; ; EnWG § 14 Abs. 1; ; EnWG § 7 Abs. 2 Satz 2; ; EnWG § 6 Abs. 1 Satz 2; ; EnWG § 6 Abs. 1 Satz 3; ; EnWG § 6 Abs. 1 Satz 4; ; EnWG § 6 Abs. 3; ; GWB § 103b Satz 1; ; GWB § 19 Abs. 4; ; GWB § 131 Abs. 8; ; BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § 93d Abs. 2; ; BVerfGG § 93d Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § 93d Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 93 Abs. 1 Nr. 4b; ; GG Art. 84 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Papierfundstellen
- NVwZ 2000, 789
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvR 826/83
Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen
Auszug aus BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 801/99
Im Übrigen wird auch nicht entsprechend den Anforderungen der §§ 23 Abs. 1 Satz 2, 92 BVerfGG (vgl. BVerfGE 71, 25 ; 76, 107 ) substantiiert dargetan, dass der Zeitraum bis zum Inkrafttreten des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes für die Stadtwerke Duisburg AG finanziell nicht zu "überstehen" wäre: Die Beschwerdeführerin hat in der Vergangenheit im Verfahren vorgebracht, dass die Gewinne der Stadtwerke Duisburg AG aus der Stromerzeugung erheblich geschmälert würden, nicht jedoch, dass die Stromerzeugung der Stadtwerke bereits defizitär arbeite. - BVerfG, 24.06.1997 - 1 BvR 2306/96
Bayerisches Schwangerenhilfegesetz e.A.
Auszug aus BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 801/99
Dabei ist ein besonders strenger Maßstab anzulegen, wenn eine gesetzliche Regelung außer Vollzug gesetzt werden soll (BVerfGE 82, 310 ; 96, 120 ; stRspr). - BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90
Aschendorf
Auszug aus BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 801/99
Dabei ist ein besonders strenger Maßstab anzulegen, wenn eine gesetzliche Regelung außer Vollzug gesetzt werden soll (BVerfGE 82, 310 ; 96, 120 ; stRspr).
- BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 1808/82
Kommunalverfassungsbeschwerden
Auszug aus BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 801/99
Im Übrigen wird auch nicht entsprechend den Anforderungen der §§ 23 Abs. 1 Satz 2, 92 BVerfGG (vgl. BVerfGE 71, 25 ; 76, 107 ) substantiiert dargetan, dass der Zeitraum bis zum Inkrafttreten des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes für die Stadtwerke Duisburg AG finanziell nicht zu "überstehen" wäre: Die Beschwerdeführerin hat in der Vergangenheit im Verfahren vorgebracht, dass die Gewinne der Stadtwerke Duisburg AG aus der Stromerzeugung erheblich geschmälert würden, nicht jedoch, dass die Stromerzeugung der Stadtwerke bereits defizitär arbeite. - BVerfG, 24.04.1974 - 2 BvR 236/74
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Arrestvollziehung im Strafvollzug
Auszug aus BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 801/99
Ein Einschreiten des Bundesverfassungsgerichts ist in der Regel dann nicht dringend geboten, wenn vorläufiger Rechtsschutz auch auf anderem Wege - insbesondere etwa durch die Anrufung der Gerichte im jeweils eröffneten Rechtsweg - erlangt werden kann (vgl. BVerfGE 15, 77 ; 17, 120 ; 21, 50 ; 37, 150 ;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1994 - 2 BvQ 27/94 -, NJW 1994, S. 3221; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. August 1999 - 2 BvR 2276/98 -, JURIS). - BVerfG, 09.11.1962 - 1 BvR 586/62
Keine einstweilige Anordnung egegen die Durchsuchung von Verlagsräumen - …
Auszug aus BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 801/99
Ein Einschreiten des Bundesverfassungsgerichts ist in der Regel dann nicht dringend geboten, wenn vorläufiger Rechtsschutz auch auf anderem Wege - insbesondere etwa durch die Anrufung der Gerichte im jeweils eröffneten Rechtsweg - erlangt werden kann (vgl. BVerfGE 15, 77 ; 17, 120 ; 21, 50 ; 37, 150 ;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1994 - 2 BvQ 27/94 -, NJW 1994, S. 3221; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. August 1999 - 2 BvR 2276/98 -, JURIS). - BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 665/62
Keine Wiederholung einer einstweiligen Anordnung nach Änderung der Rechtslage
Auszug aus BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 801/99
Ein Einschreiten des Bundesverfassungsgerichts ist in der Regel dann nicht dringend geboten, wenn vorläufiger Rechtsschutz auch auf anderem Wege - insbesondere etwa durch die Anrufung der Gerichte im jeweils eröffneten Rechtsweg - erlangt werden kann (vgl. BVerfGE 15, 77 ; 17, 120 ; 21, 50 ; 37, 150 ;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1994 - 2 BvQ 27/94 -, NJW 1994, S. 3221; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. August 1999 - 2 BvR 2276/98 -, JURIS). - BVerfG, 17.08.1999 - 2 BvR 2276/98
Erfolgloser Antrag eines homosexuellen Bundeswehroffiziers auf Erlaß einer …
Auszug aus BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 801/99
Ein Einschreiten des Bundesverfassungsgerichts ist in der Regel dann nicht dringend geboten, wenn vorläufiger Rechtsschutz auch auf anderem Wege - insbesondere etwa durch die Anrufung der Gerichte im jeweils eröffneten Rechtsweg - erlangt werden kann (vgl. BVerfGE 15, 77 ; 17, 120 ; 21, 50 ; 37, 150 ;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1994 - 2 BvQ 27/94 -, NJW 1994, S. 3221; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. August 1999 - 2 BvR 2276/98 -, JURIS). - BVerfG, 23.06.1994 - 2 BvQ 27/94
Vorrang des fachgerichtlichen
Auszug aus BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 801/99
Ein Einschreiten des Bundesverfassungsgerichts ist in der Regel dann nicht dringend geboten, wenn vorläufiger Rechtsschutz auch auf anderem Wege - insbesondere etwa durch die Anrufung der Gerichte im jeweils eröffneten Rechtsweg - erlangt werden kann (vgl. BVerfGE 15, 77 ; 17, 120 ; 21, 50 ; 37, 150 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1994 - 2 BvQ 27/94 -, NJW 1994, S. 3221; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. August 1999 - 2 BvR 2276/98 -, JURIS). - BVerfG, 01.10.1963 - 1 BvR 415/63
Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung
Auszug aus BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 801/99
Ein Einschreiten des Bundesverfassungsgerichts ist in der Regel dann nicht dringend geboten, wenn vorläufiger Rechtsschutz auch auf anderem Wege - insbesondere etwa durch die Anrufung der Gerichte im jeweils eröffneten Rechtsweg - erlangt werden kann (vgl. BVerfGE 15, 77 ; 17, 120 ; 21, 50 ; 37, 150 ;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1994 - 2 BvQ 27/94 -, NJW 1994, S. 3221; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. August 1999 - 2 BvR 2276/98 -, JURIS).
- BVerfG, 21.12.2015 - 2 BvR 2347/15
Erfolgloser Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die Strafbarkeit der …
Die in § 32 Abs. 1 BVerfGG geforderte Dringlichkeit ist als Unaufschiebbarkeit einer zumindest vorläufigen Regelung zu verstehen (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. April 2000 - 2 BvR 801/99 -, juris, Rn. 29;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juni 2004 - 1 BvR 668/04 -, juris, Rn. 4). - BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 668/04
Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA, die Befugnis der Polizei zur …
Die in § 32 Abs. 1 BVerfGG geforderte Dringlichkeit ist als Unaufschiebbarkeit einer zumindest vorläufigen Regelung zu verstehen (BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, NVwZ 2000, S. 789). - BVerfG, 09.06.2004 - 2 BvQ 70/03
Anforderungen an die Dringlichkeit
Die in § 32 Abs. 1 BVerfGG geforderte Dringlichkeit ist als Unaufschiebbarkeit einer zumindest vorläufigen Regelung zu verstehen (BVerfG NVwZ 2000, S. 789).
- BVerfG, 10.01.2006 - 1 BvR 939/05
Verfassungskonformität des Lotteriestaatsvertrages
Über die Dringlichkeit, die im Sinne einer Unaufschiebbarkeit einer zumindest vorläufigen Regelung durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung zu verstehen ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. April 2000 - 2 BvR 801/99 -, NVwZ 2000, S. 789), kann aber in dem Fall, dass eine einzelne Vorschrift eines Regelungszusammenhangs von vornherein mit einer bewussten zeitlichen Verzögerung von einem Jahr in Kraft tritt, überhaupt nur aufgrund von Darlegungen zu konkreten Anpassungsbemühungen an die erkennbar sich verändernde Rechtslage entschieden werden. - OLG Hamm, 12.03.2004 - 29 U 12/03
Zur Auslegung und Anwendbarkeit des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
Demgemäß haben sowohl das BVerfG in seinem Beschluß vom 27.4.2000, Az. 2 BvR 801/99, als auch der BGH in seinen Urteilen vom 10.3.2004, Az. VIII ZR 213/02, und vom 11.2.2004, Az. VIII ZR 236/02, inzidenter die Vereinbarkeit des KWKG sowohl mit dem Grundgesetz als auch mit europäischem Recht bejaht. - OLG Hamm, 12.03.2004 - 29 U 67/02
Auslegung und Anwendbarkeit des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
Demgemäß haben sowohl das BVerfG in seinem Beschluß vom 27.4.2000, Az. 2 BvR 801/99, als auch der BGH in seinen Urteilen vom 10.3.2004, Az. VIII ZR 213/02, und vom 11.2.2004, Az. VIII ZR 236/02, inzidenter die Vereinbarkeit des KWKG sowohl mit europäischem Recht als auch mit dem Grundgesetz bejaht. - OLG Hamm, 12.03.2004 - 29 U 68/02
Zur Auslegung und Anwendbarkeit des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
Demgemäß haben sowohl das BVerfG in seinem Beschluß vom 27.4.2000, Az. 2 BvR 801/99, als auch der BGH in seinen Urteilen vom 10.3.2004, Az. VIII ZR 213/02, und vom 11.2.2004, Az. VIII ZR 236/02, inzidenter die Vereinbarkeit des KWKG sowohl mit europäischem Recht als auch mit dem Grundgesetz bejaht.